
Richtlinien
Richtlinien aus der gynäkologisch-zytologischen Vorsorge
Bund und Länder sind gemeinschaftlich für das Gesundheitswesen verantwortlich. Dabei werden die Aufgaben auf die Ärztekammer und auch auf die Kassenärztliche Vereinigung (KV) übertragen. Beide unterliegen als Körperschaften des öffentlichen Rechts dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziales. Mit Januar 2004 wurde der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) als Beschlussgremium installiert. Grundlage für die Arbeit des G-BA ist das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V). Dort hat der Gesetzgeber den gesundheitspolitischen Rahmen vorgegeben, den der G-BA ausfüllt. Die von ihm beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen und sind für alle Akteure der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bindend. Richtlinien haben einen bestimmten Geltungsbereich, der je nach dem Anwendungsfall auch arbeitsrechtlich sanktionierbar ist. Der G-BA steht ebenfalls unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales, d.h. die Beschlüsse des G-BA müssen dem Bundesministerium zur Prüfung vorgelegt werden. Erst bei einer Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium werden sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit rechtswirksam. Der G-BA ist keine nachgeordnete Behörde des BMG, sondern eine eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts.
Für die Krebsfrüherkennung am Gebärmutterhals gelten sowohl die Vereinbarungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als auch die Richtlinien des G-BA:
- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG):
Nutzenbewertung eines HPV-Tests im Primärscreening des Zervixkarzinoms
Vorbericht (vorläufige Nutzenbewertung) (Stand: 06.06.2011)
PDF zum Download - Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG):
Kurzfassung Vorbericht - HPV-Test im Primärscreening des Zervixkarzinoms (Stand 06.06.2011)
PDF zum Download - Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG):
Nutzenbewertung eines HPV-Tests im Primärscreening des Zervixkarzinoms
Dokumentation und Würdigung der Anhörung zum Berichtsplan (Stand: 29.11.2010)
PDF zum Download - Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Beauftragung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG): Nutzenbewertung von HPV-Test im Primärscreening hinsichtlich patientenrelevanter Endpunkte vom 18. Februar 2010
PDF zum Download - Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Beauftragung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG): Nutzenbewertung von HPV-Test im Primärscreening hinsichtlich patientenrelevanter Endpunkte vom 18. Februar 2010
PDF zum Download - Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur zytologischen Untersuchung von Abstrichen der Zervix uteri (Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie) vom 01.10.2007
PDF zum Download - Teilbericht: Früherkennung des Zervixkarzinoms, hier: - neue
Technologien im Rahmen des Primärscreenings, - Qualitätssicherung des
Unterausschuss "Prävention" des Gemeinsamen Bundesausschusses über die
Bewertung gemäß § 25 Abs. 3SGB V in Verbindung mit § 135 Abs. 1 SGB V
der Früherkennung des Zervixkarzinoms (Stand: 12.05.2007)
PDF zum Download - Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses zu
den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien: Methoden zur Früherkennung des
Zervixkarzinoms vom 19. Dezember 2006 (BAnz Nr. 74 (S.4071) vom
19.04.2007)
PDF zum Download - Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über
eine Änderung der Richtlinien des Bundesauschusses der Ärzte und
Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen
("Krebsfrüherkennungs-Richtlinien") vom 19. Juli 2005 (BAnz. S. 192 (S.
14983) vom 11.10.2005)
PDF zum Download - Beschlussbegründung: Änderung der Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen ("Krebsfrüherkennungs-Richtlinien") vom 19. Juli 2005
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