
Archivierung
Sichere Aufbewahrung der Objektträger
Wir archivieren unsere Objektträger in modernen, abschließbaren Aufbewahrungsschränken. So können wir Jahre zurückblicken und erfüllen die Anforderungen der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur zytologischen Untersuchung von Abstrichen der Zervix uteri (Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie).